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   BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22   

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https://dejure.org/2022,35788
BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22 (https://dejure.org/2022,35788)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - 5 StR 276/22 (https://dejure.org/2022,35788)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22 (https://dejure.org/2022,35788)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit; Erforderlichkeit; konkrete Kampflage; ex ante-Perspektive; Erkenntnishorizont des Angegriffenen; dynamisches Geschehen; Androhung; Warnschuss; nicht lebensgefährliche Verteidigung; keine ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 32 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Rechtfertigung durch Notwehr: Erforderlichkeit der Notwehrhandlung; lebensgefährdender Schusswaffeneinsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Lebensgefährlicher Einsatz einer Schusswaffe in Notwehrsituationen; Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32

  • rechtsportal.de

    StGB § 32
    Lebensgefährlicher Einsatz einer Schusswaffe in Notwehrsituationen; Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und die Erforderlichkeit der Schußabgabe

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 166
  • NStZ 2023, 222
  • StV 2023, 309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19

    Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Die maßgebliche "Kampflage" (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276; Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19, NStZ 2020, 725) stellte sich bei Abgabe des dritten Schusses ganz anders dar als bei den vorangegangenen Schüssen: Der Nebenkläger war vom Angeklagten nun bereits 20 bis 25 Meter entfernt, der Zeuge M. zuvor schon in einen Stichweg abgebogen.

    Sollte der Angeklagte dagegen irrtümlich einen gar nicht bestehenden Besitz des Nebenklägers angenommen haben, könnte dies unter dem Gesichtspunkt der irrigen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts als ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB Bedeutung erlangen (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121; vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19, NStZ 2020, 725).

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Die subjektiven Voraussetzungen der Notwehr sind erst dann erfüllt, wenn der Gegenangriff des Verteidigers zumindest auch zu dem Zweck geführt wurde, den vorangehenden Angriff abzuwehren (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, StV 2022, 153; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133).

    Zu bedenken gewesen wäre bei der Beurteilung schließlich auch, dass an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, StV 2022, 153).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Sollten Feststellungen möglich sein zur konkreten Vorstellung des Angeklagten, so käme auch ihr Relevanz zu: Sollte das Tatgericht zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte positiv von einem Besitz des Zeugen M. ausging, so kann dies die erneute Annahme eines auch beim Schuss auf den Nebenkläger noch fortbestehenden Verteidigungswillens in Frage stellen (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, NStZ 2016, 333).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Die subjektiven Voraussetzungen der Notwehr sind erst dann erfüllt, wenn der Gegenangriff des Verteidigers zumindest auch zu dem Zweck geführt wurde, den vorangehenden Angriff abzuwehren (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 126/21, StV 2022, 153; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Der Senat verweist die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO iVm § 74 Abs. 2 Nr. 4 GVG an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, da das Verfahren nur noch den erwachsenen Angeklagten betrifft und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, in BGHSt 48, 119 nicht abgedruckt; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 355 Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17, NStZ 2018, 84).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Die maßgebliche "Kampflage" (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276; Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19, NStZ 2020, 725) stellte sich bei Abgabe des dritten Schusses ganz anders dar als bei den vorangegangenen Schüssen: Der Nebenkläger war vom Angeklagten nun bereits 20 bis 25 Meter entfernt, der Zeuge M. zuvor schon in einen Stichweg abgebogen.
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13

    Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Sollte der Angeklagte dagegen irrtümlich einen gar nicht bestehenden Besitz des Nebenklägers angenommen haben, könnte dies unter dem Gesichtspunkt der irrigen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts als ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB Bedeutung erlangen (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121; vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19, NStZ 2020, 725).
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22

    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    Er muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22 mwN).
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22
    (1) Für die gebotene ex ante-Betrachtung ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation des Angeklagten nach der unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, StV 1999, 143).
  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10

    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der

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